Kapitalvermögen

Kapitalvermögen Anders als ursprünglich geplant (vgl. 'steuertip' 20/19) soll die geplante Verschärfung des § 20 EStG im Rahmen des 'Jahresteuergesetzes 2019' teilweise wieder rückgängig gemacht werden. Kurz vor Redaktionsschluss erreichte uns ein Änderungsantrag ( st 450619), wonach der Verfall einer Option und ein Forderungsausfall weiterhin steuerlich anerkannt werden sollen. Mehr dazu in der nächsten Ausgabe.