Sensation: BFH regelt Lohnsteuerpauschalierung neu!
Als Arbeitgeber können Sie bestimmte Leistungen an Ihre Mitarbeiter pauschal mit 15 % (z. B. Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) bzw. 25 % (z. B. unentgeltliche oder verbilligte Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten) versteuern. Allerdings verlangt das Gesetz, dass die Leistungen „zusätzlich ...
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