Sensation: BFH regelt Lohnsteuerpauschalierung neu!

Als Arbeitgeber können Sie bestimmte Leistungen an Ihre Mitarbeiter pauschal mit 15 % (z. B. Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) bzw. 25 % (z. B. unentgeltliche oder verbilligte Übereignung von…