Sachbezüge

Sachbezüge Kurz vor Redaktionsschluss erreichte uns ein wichtiger Änderungsantrag der CDU/CSU- sowie der SPD-Fraktion ( st 430619), der das 'Jahressteuergesetz 2019' betrifft. Danach sollen Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, weiterhin als Sachbezüge gelten, die unter die monatliche Freigrenze von 44 € nach § 8 EStG fallen. Voraussetzung ist aber, dass die Gutscheine und Geldkarten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Bisher konnte dies auch im Wege der Gehaltsumwandlung geschehen.