Namensrechte: Einlagefähige Wirtschaftsgüter?

Ein weiterer Fall aus der Praxis: Seit einem Fernsehauftritt ist Ulla Glanz berühmt. Die X-GmbH möchte mit ihrem Namen Werbung für ihre Produkte machen. Beide schließen eine Lizenzvereinbarung, der zufolge Ulla Glanz der X-GmbH gegen eine…