Sozialversicherung
Sozialversicherung Die Bundesregierung hat am 9.10.2019 die 'Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2020' beschlossen ( st 420719). Danach soll die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung auf 6.900 €/Monat (West) bzw. 6.450 €/Monat (Ost) und die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 4.687,50 € monatlich (56.250 € jährlich) angehoben werden. Bei der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) ist eine Erhöhung auf 62.550 € geplant.
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