Langfristdarlehen: BFH zur Abzinsung und zum Fremdvergleich

Laut Gesetz (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG) sind unverzinsliche Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz grundsätzlich mit einem Zinssatz von 5,5 % gewinnerhöhend abzuzinsen. Mit dieser zum 1.1.1999 eingeführten Regelung wollte der Gesetzgeber dem Umstand…