Steuerzinsen
Steuerzinsen Der 6 % pro Jahr betragende Zinssatz auf Steuernachforderungen wird vorerst nicht gesenkt. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags wies am 25.9.2019 einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion (Drucksache 19/10158 st 410619) zurück. Danach sollte der Zinssatz monatlich nur noch 1/12 des Basis-Zinssatzes im Sinne des BGB, mindestens aber 0,1 %, betragen. Die Hoffnung auf eine marktgerechte Verzinsung ruht damit weiterhin beim Bundesverfassungsgericht, das noch in diesem Jahr entscheiden will, ob der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 AO verfassungswidrig ist (Az. 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17).
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