Maklerkosten

Maklerkosten Das ursprünglich geplante Bestellerprinzip (der Auftraggeber trägt das Honorar alleine) scheint vom Tisch zu sein. Der überarbeitete Referentenentwurf ('Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser' st 410719) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sieht vor, dass Verkäufer und Käufer die Kosten hälftig übernehmen können. Des Weiteren ist der Passus entfallen, wonach die Maklercourtage auf 2 % des Kaufpreises begrenzt werden sollte.