Lohnsteuer

Lohnsteuer In diesen Tagen startet das Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2020. Hierauf sollten Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter aufmerksam machen. Diese können ihr monatliches Nettoeinkommen sofort erhöhen, indem sie einen Freibetrag als ELektronisches SteuerAbzugsMerkmal (ELStAM) eintragen lassen. Mit dem „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2020“ werden die individuellen Verhältnisse bereits beim Lohnsteuerabzug durch den Freibetrag, der wahlweise für ein oder zwei Jahre Gültigkeit hat, berücksichtigt.