Verpflegungsmehraufwendungen: Knackpunkt Dreimonatsfrist

Während bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit Fahrt- und Übernachtungskosten über die Gesamtdauer der Dienstreise abgerechnet werden können, ist dies bekanntlich für die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen anders. Umso wichtiger ist…