Kinderbetreuung: Sonderausgabenabzug trotz Erstattung
Das neue Kindergarten- und Kita-Jahr hat begonnen. Auf die Eltern kommen nicht unerhebliche Kosten zu. Zum Glück gibt es steuerliche Vergünstigungen. So können Eltern zwei Drittel ihrer Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 € je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung des Nachwuchses als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung geltend ...
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