Cum-Ex-Geschäfte
Cum-Ex-Geschäfte War es wirklich eine „kriminelle Glanzleistung”, wie es Benno Scharpenberg, Präsident des FG Köln, bei der mündlichen Verhandlung im Fall eines US-Fonds formulierte, der auf Steuerrückerstattung in Höhe von 27 Mio. € klagte? Oder handelte es sich bei der doppelten Erstattung einer nur einmal einbehaltenen Kapitalertragsteuer um das legale Ausnutzen einer Gesetzeslücke? Die endgültige Antwort steht zwar noch aus, viele Fakten in Form konkreter Zahlen aus den vergangenen Jahren liefert aber die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage einiger Abgeordneter und der Fraktion von 'Bündnis 90/Die Grünen' (Bundestags-Drucksache 19/12692 st 380819).
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