Häusliches Arbeitszimmer

Häusliches Arbeitszimmer Kosten für Renovierungs- und Umbauarbeiten, die sich auf vorrangig zu Wohnzwecken oder gemischt genutzte Räume beziehen (z. B. Arbeiten im Badezimmer und Flur), erhöhen nicht die gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Sätze 2 und 3 EStG abziehbaren Betriebsausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer. Sie sind auch nicht mittelbar als allgemeine Gebäudekosten über den Flächenanteil des Arbeitszimmers bei den Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Damit folgt der BFH (Az. VIII R 16/15 st 360519) leider nicht der Vorinstanz. Das FG Münster hatte nämlich entschieden (vgl. 'steuertip' 21/15), auch Aufwendungen für die Modernisierung eines Badezimmers gehörten anteilig zu den Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers, sofern sie wesentlich sind und den Wert des gesamten Wohnhauses erhöhen.