Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten Werden Mitarbeiter ins Ausland entsandt, übernimmt oftmals der Arbeitgeber damit zusammenhängende Steuerberatungskosten im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung, sei es für Beratung im Vorfeld als auch für die Erstellung der laufenden Erklärungen im Heimat- und im Entsendestaat. In 'steuertip' 30/17 machten wir auf ein positives Urteil des FG Rheinland-Pfalz aufmerksam (Az. 1 K 1605/14). Danach kann die entsprechende Kostenübernahme im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen, so dass keine Lohnsteuer anfällt. Diese Sichtweise bestätigt aktuell der BFH (Az. VI R 28/17 st 340519), der damit seine alte Rechtsprechung (Az. VI R 2/08) aufgibt.