Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung Zur wahlweisen Verwendung vermögenswirksamer Leistungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung (BAV) und Erhöhungsbeträgen des Arbeitgebers, die in diesem Zusammenhang gewährt werden, äußert sich das BMF mit Schreiben vom 8.8.2019 (Az. IV C 5 -S 2333/ 19/10001 st 340619). Demnach können zusätzliche vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers über die Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung zwar steuerfrei nach § 3 Nummer 63 EStG sein. Die Voraussetzungen für den BAV-Förderbetrag nach § 100 EStG seien aber nicht erfüllt.
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