Zeitwertkonten

Zeitwertkonten Endlich revidiert der Fiskus seine engstirnige Sichtweise bei GmbH-Geschäftsführern, die bisher im BMF-Schreiben vom 17.6.2009 zum Ausdruck kam. Demnach sollte generell schon die Gutschrift des künftig fällig werdenden Arbeitslohns auf dem Wertguthabenkonto zur sofortigen Besteuerung führen. Gemäß einem Schreiben vom 8.8.2019 (Az. IV C 5 – S 2332/07/ 0004 :004 st 330419) ist nun aber in allen noch offenen Fällen danach zu differenzieren, ob es sich um einen Fremd-Geschäftsführer (ohne Beteiligung) Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer oder beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer handelt. Der Fiskus folgt damit der Rechtsprechung des BFH (vgl. 'steuertip' 13/16 und 23/18).