'Dieselgate'

'Dieselgate' Ergänzend zu unseren Hinweisen in der Beilage zu 'steuertip' 26/19 möchten wir Sie heute auf ein aktuelles Urteil (Az. 17 U 160/18 st 320519) des OLG Karlsruhe vom 18.7.2019 aufmerksam machen. Dort wurde im Fall der 'Volkswagen AG' wie folgt entschieden: „Die unternehmerische Strategieentscheidung, einen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Motor in unterschiedliche Fahrzeugtypen eigener Konzernunternehmen einzubauen und diese sodann mit einer erschlichenen Typgenehmigung in Verkehr zu bringen, ist sittenwidrig und kann zu einem Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB i. V. m. § 31 BGB analog führen.“Beachten Sie: Da die Revision zugelassen wurde, gehen wir davon aus, dass sich auch der Bundesgerichtshof noch mit diesem Fall beschäftigen wird.