Midi-Jobs

Midi-Jobs Seit dem 1.7.2019 lautet der offizielle Name „Beschäftigungen im Übergangsbereich“. Vorher nannte man sie „Beschäftigungen in der Gleitzone“. Mit der Namensänderung wurde auch eine Anhebung der maximalen Verdienstgrenze von bisher 850 € auf nun 1.300 € eingeführt. Damit profitieren jetzt mehr Arbeitnehmer von geringeren Sozialabgaben, während beim Arbeitgeber die prozentuale Beitragsbelastung unverändert bleibt. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, erfahren Sie in einem Blog der 'Minijob-Zentrale' unter https://blog.minijob-zentrale.de.