Fortbildung

Fortbildung Aufwendungen eines Arztes für die Erlangung eines Professorentitels können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben anerkannt werden. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht in einem rechtskräftigen Urteil (Az. 4 K 48/18 st 310619). Der Mediziner war Partner einer hochspezialisierten Praxis und hatte einen 'Wissenschaftsvertrag' mit einer GmbH geschlossen. Dieses Unternehmen vermittelte ihm u. a. eine Nebentätigkeit an einer Universität im Ausland, welche auf die Verleihung des Professorentitels ausgerichtet war. Die Richter erkannten hierin eine überwiegend betriebliche Veranlassung, hinter der die privaten Motive zurückblieben.