Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht In 'steuertip' 28/19 machten wir Sie auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aufmerksam, in dem es um Renovierungskosten geht. Danach hat ein Wohnungseigentümer, der die Fenster seiner Wohnung in der irrigen Annahme erneuert, dies sei seine und nicht gemeinschaftliche Aufgabe der Wohnungseigentümer, keinen Anspruch auf Kostenersatz. Beachten Sie: Mittlerweile liegt auch der vollständige Wortlaut der Entscheidung vor (Az. V ZR 254/17 st 301119).