Künstlersozialabgabe

Künstlersozialabgabe Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2020 – und damit im dritten Jahr in Folge – weiterhin 4,2 % betragen. Dies sieht der Entwurf der 'Künstlersozialabgabe-Verordnung 2020' vor, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor Kurzem veröffentlicht hat ( st 301219). Bemessungsgrundlage sind alle Entgelte, die Sie als Auftraggeber in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten zahlen.