Erste Tätigkeitsstätte: Die Zuordnung des Arbeitgebers

Die Kosten für beruflich veranlasste Fahrten sind i. d. R. in voller Höhe abzugsfähig. Eine Ausnahme gilt für Fahrten von der eigenen Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte. Solche Fahrten sind zwar ebenfalls beruflich veranlasst, aber laut Gesetz (§ …