E-Fahrzeuge und Fahrräder : Die Arbeitgebergestellung und neues 'steuertip'-Schaubild

Seit dem 1.1.2019 stellt der Gesetzgeber vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG). Gemeint sind…