Steuerschulden

Steuerschulden Lässt ein Unternehmer Rechnungsbeträge von seinen Kunden teilweise auf das Girokonto seiner minderjährigen Tochter überweisen (die Eltern hatten das Konto für sie eingerichtet), so darf das Finanzamt später – wenn die Tochter volljährig wird – das Geld nicht für Steuerschulden des Vaters verwenden. Nach einem aktuell veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Münster (Az. 7 K 2071/18 st 260619) genießt der Minderjährigenschutz insoweit Vorrang vor dem staatlichen Recht, Steuern einzutreiben. Zwar sei davon auszugehen, dass der Vater in 'Gläubigerbenachteiligungsabsicht' handelte, indem er seine Kunden veranlasst hatte, Zahlungen auf das Konto der Tochter vorzunehmen. Allerdings sei nicht wahrscheinlich, dass die seinerzeit minderjährige Tochter diese Absicht kannte.