Elektronische Buchführung

Elektronische Buchführung Durch das 'Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen' vom 22.12.2016 wurde ein neuer § 146a in die Abgabenordnung eingeführt („Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme“). Mit Schreiben vom 17.6.2019 (Az. IV A 4 – S 0316-a/18/10001 st 260719) hat das BMF den Anwendungserlass zur Abgabenordnung entsprechend ergänzt. Unser Tipp: Wichtige Hinweise zu den Anforderungen an die Kassenführung finden Sie auch in der Beilage zu 'steuertip' 20/19.