Grunderwerbsteuer: Verschärfungen bei 'Share Deals'

Eigentlich ist das mit der Grunderwerbsteuer ganz einfach: Der Erwerb eines Grundstücks ist steuerpflichtig – egal, ob durch Kauf oder Tausch erworben. Beim Kauf von Betriebsgrundstücken zählt das Inventar nicht zur Bemessungsgrundlage für die…