Zinsswap-Verträge

Zinsswap-Verträge In 'steuertip' 18/19 informierten wir Sie über ein Urteil des FG Rheinland-Pfalz (Az. 4 K 1734/17) zum Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Richter entschieden, unter welchen Voraussetzungen dies auch bei Ausgleichszahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrags gilt. Beachten Sie: Wie uns das FG mitteilte, hat das unterlegene Finanzamt von der zugelassenen Revision nicht Gebrauch gemacht. Das Urteil ist somit rechtskräftig geworden.