Abgabenordnung

Abgabenordnung Falls die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung, z. B. bei einem Wohnsitzwechsel oder einer Betriebsverlegung, von einer Finanzbehörde auf eine andere Finanzbehörde übergeht, ist dies auch beim Erlass eines Abrechnungsbescheids zu beachten. So hat der BFH aktuell (Az. VII R 27/17 st 240419) im Zusammenhang mit Säumniszuschlägen wegen festgesetzter und nicht rechtzeitig gezahlter Einkommensteuer entschieden. Die Richter gaben damit ihre bisherige Ansicht auf, nach der für den Erlass eines Abrechnungsbescheids weiterhin die ursprüngliche Finanzbehörde zuständig bleiben sollte.