Geldwäsche

Geldwäsche Aktuell hat das Bundesfinanzministerium den 'Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie' vorgelegt ( st 230819). Die Verschärfungen betreffen z. B. Immobilienmakler, die künftig auch bei der Vermittlung von Mietverträgen meldepflichtig sind, sofern die monatliche Miete mindestens 10.000 € beträgt. Des Weiteren wird der Schwellenbetrag, ab dem Güterhändler geldwäscherechtlichen Pflichten unterliegen, in Bezug auf den Edelmetallhandel von 10.000 € auf 2.000 € abgesenkt.