Dienstwagen: Die Unterbringung in einer Garage

Überlässt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, werden Sie hierdurch privat bereichert. Diese Bereicherung nennt sich geldwerter Vorteil und ist für Sie als Mitarbeiter steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dieser berechnet…