Vermietungseinkünfte

Vermietungseinkünfte Finanzierungskosten für den Erwerb eines Grundstücks stellen keine vorweggenommenen Werbungskosten dar, sofern das Grundstück mit einem lebenslänglichen Nießbrauch belastet ist und erst nach dem Tod des Nießbrauchers die Erzielung von Vermietungseinkünften möglich und beabsichtigt ist. So die Meinung des BFH in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az. IX R 20/17 st 190819). In der Vorinstanz hatte das FG Baden-Württemberg einen Abzug als vorweggenommene Werbungskosten zugelassen (vgl. Beilage zu 'steuertip' 45/17).