Übungsleiter: Streit um Verlustabzug

Engagieren Sie sich nebenberuflich im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich? Dann profitieren Sie vom Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von 2.400 € pro Jahr. Das Gesetz stellt hierbei auf die Einnahmen ab. In welchem Umfang…