DBA Österreich

DBA Österreich Zur einheitlichen Anwendung der Grenzgängerregelung in Artikel 15 Abs. 6 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Österreich haben die zuständigen Behörden beider Staaten eine Konsultationsvereinbarung geschlossen, die auf alle offenen Fälle anzuwenden ist (BMF-Schreiben vom 18.4.2019, Az. IV B 3 - S 1301-AUT/07/10015-02 st 190919). Konkret geht es um folgende Punkte: Grundsätzliche Auslegungsfragen Rechtsfolgen bei Wegfall der Grenzgängereigenschaft Schädlichkeitsregelung Besonderheiten betreffend bestimmte Berufsgruppen.