Steuerliche Bescheinigungen
Steuerliche Bescheinigungen In vielen Fällen benötigen Sie eine Bescheinigung der Finanzbehörden, z. B. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Grunderwerbsteuergesetz oder bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Einzelheiten zur „Erteilung von steuerlichen Bescheinigungen und von Apostillen“ hat das Bayerische Landesamt für Steuern in einer ausführlichen Verfügung (Az. S 0270.1.1-4/18 st 180419) zusammengefasst. Unser Tipp: Wird Ihr Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen abgelehnt, handelt es sich um einen Verwaltungsakt, gegen den Sie Einspruch einlegen können.
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