Lohnsteuer

Lohnsteuer Zur Zuständigkeit der Finanzämter für Arbeitnehmer ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat vor Kurzem das Bayerische Landesamt für Steuern in einer Verfügung (Az. S 0122.2.1-1/9 st 180619) Stellung genommen. Hauptsächlich geht es dort um folgende Fälle: Arbeitnehmer, die auf Antrag gem. § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden und Arbeitnehmer, die nach § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtig sind.