Immobilienverkauf

Immobilienverkauf In 'steuertip' 23/18 berichteten wir über ein interessantes Urteil des FG Köln (Az. 8 K 1160/15). Danach bleibt der Gewinn aus dem Verkauf eines selbstgenutzten Gebäudes innerhalb der ersten zehn Jahre nach Fertigstellung bzw. Kauf auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn sich darin ein häusliches Arbeitszimmer befindet. Wichtig: Wie uns die Geschäftsstelle des IX. Senats beim BFH mitteilte, hat das unterlegene Finanzamt die eingelegte Revision (Az. IX R 11/18) zwischenzeitlich zurückgenommen. Die Entscheidung aus Köln ist somit rechtskräftig geworden.