Bilanzierung

Bilanzierung Nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Az. 5 K 548/17, vgl. 'steuertip' 08/19) können Unternehmer bei Fällen 'geringer Bedeutung' auf die Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens verzichten. Was die Definition der Geringfügigkeit betrifft, orientieren sich die Richter an der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter, die derzeit bei 800 € liegt. Beachten Sie: Der BFH hat die zugelassene Revison (Az. X R 14/18) als unzulässig verworfen, das Urteil des FG Baden-Württemberg ist somit rechtskräftig geworden.