Wohnungsvermietung

Wohnungsvermietung Wie wir in der Beilage zu 'steuertip' 26/18 berichteten, nimmt die Finanzverwaltung nach Verkaufsplattformen und Vermittlungsagenturen nun verstärkt kurzfristige Vermietungen über das Internet (z. B. auf 'airbnb' oder 'wimdu') in den Fokus. Doch damit nicht genug: In immer mehr Städten, so z. B. in Berlin, Hamburg und München, besteht eine Registrierungspflicht mit Vergabe einer entsprechenden Nummer, die in Inseraten aufgenommen werden muss. Bei Verstößen drohen drastische Bußgelder. Zudem werden die Daten des Vermieters an die Steuerbehörden weitergeleitet.