Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern: Der Anschaffungszeitpunkt

Der Gesetzgeber stellt vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 ist, seit dem 1.1.2019 steuerfrei (§ 3 Nr.…