Sanierungsgewinne

Sanierungsgewinne Mit dem 'Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen' vom 27.6.2017 wurde in §§ 3a und 3c Abs. 4 EStG sowie in § 7b GewStG die steuerliche Behandlung von Sanierungsmaßnahmen neu geregelt. Ergänzend hierzu hat das Bayerische Landesamt für Steuern eine Verfügung (Az. G 1413.1.1-2/8 St32 st 120519) herausgegeben. Dort steht die gewerbesteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen im Fokus. Wichtig: Die Zuständigkeit für die Gewährung von Sanierungsmaßnahmen liegt nun nicht mehr bei der Gemeinde, sondern beim Finanzamt, das hierüber abschließend im Rahmen des Festsetzungsverfahrens des Gewerbesteuermessbetrags zu entscheiden hat.