Kapitalanlagebetrug

Kapitalanlagebetrug Beteiligt sich der Anleger an einem von ihm nicht erkannten Schneeballsystem, das aus seiner Sicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen soll, darf er den Verlust seines Kapitals mit anderen Einkunftsarten verrechnen. Dies entschied der BFH im vergangenen Jahr in einem Urteil mit dem Az. X R 10/16 (vgl. 'steuertip' 20/18). Konkret ging es um Vorauszahlungen für später nicht gelieferte Blockheizkraftwerke. Ergänzend hierzu gewährt das oberste Steuergericht in einem soeben veröffentlichten Urteil (Az. XI R 44/14 st 110719) auch den Vorsteuerabzug, sofern zum Zeitpunkt der Zahlung die Lieferung als sicher erschien.