Firmenwagen

Firmenwagen Sofern ein Pkw des Betriebsvermögens auch privat genutzt wird und hierfür die 1%-Methode zur Anwendung kommt, gilt als Bemessungsgrundlage der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung. Eine Ausnahme ließ das FG Düsseldorf zu, falls es seitens des Herstellers für eine spezielle Käufergruppe auch eine spezielle Preisliste gibt, z. B. für Taxis und Mietwagen (Az. 14 K 2436/14, vgl. 'steuertip' 38/16). Das sieht der BFH im Revisionsurteil mit dem Az. III R 13/16 ( st 110519) leider anders. Maßgeblich sei der Preis, zu dem der Unternehmer das Fahrzeug auch als Privatkunde erwerben könnte. Im Streitfall waren das rund 10.000 € mehr.