Steuerbegünstigte Spende: Verzicht auf erworbene Ansprüche

Ein Fall aus der Praxis: Der Jugendtrainer des Sportvereins erhält eine Vergütung von 2.400 € pro Jahr, die er als nebenberuflicher Übungsleiter nicht versteuern muss (§ 3 Nr. 26 EStG). Da er finanziell auf diese Einnahmen nicht angewiesen ist…