Minijob

Minijob Falls sich mehrere pflegebedürftige Menschen in einer Wohngruppe zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen, kann diese GbR eine Reinigungshilfe als Minijobberin im Rahmen des – eigentlich nur für Privathaushalte vorgesehenen – Haushaltsscheck-Verfahrens beschäftigen und bei der Minijobzentrale anmelden. Dies entschied das Sozialgericht Düsseldorf in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az. S 4 KN 349/16 st 100619). Wie die Richter erläutern, handele es sich nicht um eine gewerbliche Anstellung, für die das Haushaltsscheck-Verfahren nicht vorgesehen sei und bei der die Sozialversicherungsabgaben höher wären.