DBA-Österreich

DBA-Österreich Können sich zwei Staaten trotz DBA nicht über die Besteuerungsrechte einigen, muss das Verständigungsverfahren ran. Sollte auch dieses scheitern, geht die Sache vor Gericht. In einem 2017 vom EuGH entschiedenen Fall über das Besteuerungsrecht einer festen Verzinsung von Genussscheinen ging es um die Auslegung des Begriffs 'Forderungen mit Gewinnbeteiligungen' im Sinne des Artikels 11 DBA Österreich. Die Richter wiesen das Besteuerungsrecht im Gegensatz zum BFH Österreich zu. In einem aktuellen Schreiben (Az. IV B 3 – S 1304-AUT/11/ 10003) erklärt nun das BMF, die EuGH-Grundsätze seien in allen gleichgelagerten Fällen anzuwenden. Das vorige BFH-Urteil (Az. I R 53/09 st 090419) sei über den entschiedenen Einzelfall hinaus hingegen nicht anzuwenden.