Schifffahrt
Schifffahrt Mit der Tonnagenbesteuerung für Handelsschiffe will der Gesetzgeber die deutsche Seeschifffahrt und die deutschen Reeder fördern. In einem aktuellen Urteil (Az. IV R 35/16 st 080519) gilt dem BFH zufolge nach einem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zur Bilanzierung: Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, sind mit dem Teilwert anzusetzen und abzuschreiben. Der Gewinn aus der Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags unterliegt dann nicht der Fiktion des Gewerbeertrags (§ 7 S. 3 GewStG). Er kann grds. um 80 % gekürzt werden (§ 9 Nr. 3 S. 3 GewStG).
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