Umsatzsteuer

Umsatzsteuer Eine strafrechtlich relevante Steuerverkürzung liegt auch vor, wenn die hinterzogene Steuer mit einem Steuervorteil aus anderen Gründen hätte verrechnet werden können (Kompensationsverbot). Im Falle hinterzogener Umsatzsteuer ließ die Rechtsprechung bislang die Verrechnung mit einem korrespondierenden Vorsteueranspruch generell nicht zu. In einem aktuellen Urteil (Az. 1 StR 642/17 st 070919) macht der BGH Schluss mit diesem generellen Kompensationsverbot bei der Umsatzsteuer und ließen unter bestimmten Voraussetzung die Verrechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer zu.