Mindestlohn

Mindestlohn In Deutschland müssen Unternehmer sich bei der Bezahlung ihrer Angestellten an den Mindestlohn halten. Die Frage ist, ob dies auch für ausländische Unternehmer gilt, deren Mitarbeiter nur vorübergehend im Inland tätig sind, wie dies etwa bei ausländischen Speditionen der Fall ist. Das FG Berlin-Brandenburg meint in zwei aktuellen Urteilen (Az. 1 K 1161/17 st 070619 und 1 K 1174/17 st 070719) ja. Nach Auffassung der Richter verstoße die Pflicht zum Mindestlohn zudem weder gegenEuroparecht noch gegen Verfassungsrecht.