Arbeitshilfen für Ihre Steuererklärung 2018: Spenden

Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke (Übersicht st 072019) werden bis zu 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte abgezogen. Wurde für Sie zum 31.12.2017 ein verbleibender Spendenvortrag festgestellt, wird dieser…