Lohnsteuerpauschalierung: Neuer Musterprozess beim BFH
Als Arbeitgeber können Sie bestimmte Leistungen an Ihre Mitarbeiter pauschal mit 15 % (z. B. Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) bzw. 25 % (z. B. unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Datenverarbeitungsgeräten) versteuern. In den beiden hier genannten und auch anderen Fällen verlangt das Gesetz aber, dass ...
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